Aus einer Erklärung zum Ende der Treffen am ORT DER DIAKONISCHEN BEGEGNUNG:

Ende September 2013 wurde uns von der Gemeindeleitung der EFG ZOAR der
Vertrag zur Nutzung der Räume für unsere Treffen zum 31.12.2013 ohne Angabe von Gründen gekündigt. Unsrer Bitte, die Kündigung zu Gunsten unsrer behinderten Freunde nochmal zu bedenken, wurde nicht stattgegeben und auf unsre Bitte um ein Gespräch wurde gar nicht eingegangen.

Erst das Einwirken einiger Zoar-Gemeindeglieder, die ebenso wie wir, fassungslos über die Kündigung und über die lieblose Art und Weise waren, hat dann bewirkt, dass uns ein Gesprächstermin angeboten wurde. Bei diesem Gespräch wurde uns deutlich gemacht, dass sie lt.Vertrag ein Kündigungsrecht haben. Wenigstens konnten wir erwirken, dass wir noch drei Treffen 2014 machen können, um einen langsamen Abschied vorzubereiten.